Inhaltsangabe:Einleitung: Im Jahr 1979 veranlassten der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt und der französische Staatspräsident Valerie Giscard d' Estaing die Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS). Es wurden feste Wechselkurse zwischen den Teilnehmerwährungen vereinbart, die sich aber innerhalb einer Schwankungsbreite von 2,25 Prozent in beide Richtungen bewegen dürfen. Mit dem EWS wurde auch die Korbwährung ECU geschaffen. Die festgelegten ECU-Leitkurse bilden den Bezugspunkt für die zulässigen Bandbreiten (siehe Kapitel 4). Mit Hilfe des EWS sollte in Europa eine Zone zunehmender Währungsstabilität entstehen. Tatsächlich wurde mit der Zeit eine wesentliche Verbesserung der Preisstabilität erreicht. 1985 entwarf die. EG-Kommission ein Programm zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes mit freiem Verkehr für Personen, Güter, Dienstleistungen und Kapital. 1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft. Neben dem Ziel der Vollendung des grenzenlosen Binnenmarktes ab 1993 enthält sie auch einleitende Schritte für die Verwirklichung der Währungsunion. Im Juni 1988 setzte der EG-Gipfel von Hannover einen besonderen Ausschuss ein, um die einzelnen Stufen zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion zu überprüfen. Dieser Expertenausschuss, dessen Vorsitzender der Präsident der EG-Kommission Jacques Delors war, legte den erarbeiteten Bericht im Juni 1989 den Staats- und Regierungschefs auf dem EG-Gipfel in Madrid vor. Diese billigten den Delors-...
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