Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Seminar zur Allgemeinen Staatsrechtslehre: Das Menschenbild des Grundgesetzes, 36 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Beinhaltet den Begriff der Grundrechte und die Möglichkeit der Verwirkung von Grundrechten. Enthält eine Diskussion über das Sicherheitsrisiko Mensch. Recht ist ohne seine Geschichte nicht zu verstehen. Rechtliche Regelungen können einen längeren Atem als politischen Ordnungen haben. Die Grundrechte dagegen sind politisches Recht und unterliegen einem Abhängigkeitsverhältnis zur politischen Ordnung, die sie garantiert. Es ist eine Errungenschaft neuzeitlichen Denkens, das Menschenrechte als Grundrechte in einer Verfassung verankert wurden. Die Herausbildung von Grundrechten steht deshalb im Zusammenhang mit dem bürgerlichen Verfassungsstaat der Moderne. Der eigentliche Begriff der Grundrechte entstand als solcher um 1770 in Frankreich als „droits fondamentaux". Als Legitimierung einer bürgerlichen Ordnung wurden neben den natürlichen Menschenrechten auch sogenannte Gesellschaftsrechte in der Verfassung als Grundrechte verbürgt. Die Grundrechte sind Ausdruck individueller Freiheit in einer politischen Ordnung.
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