Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 11, Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die jüngste gesetzliche Definition der sexuellen Belästigung findet sich in § 3 Abs.4 AGG und lautet:„Eine sexuelle Belästigung ist (...) ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, (wenn diese) bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."Die sexuelle Belästigung stellt in den meisten Fällen ihres Erscheinens eine deutliche Degradierung des Persönlichkeitsrechts dar. In den häufigsten, bekannten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen, die sich in ihrem Beruf noch nicht etabliert haben und sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, wie zum Beispiel in der Probezeit, in der Ausbildung oder in einer hierarchisch niedrigeren Position. Kontroverse Diskussionen gibt es bezüglich der Definition und der Grenzfälle der „sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz". Die sexuelle Belästigung wird des Öfteren als Mittel zum Zweck überempfindlicher Frauen deklariert, die sich an Vorgesetzen, K...
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