Inhaltsangabe:Einleitung: Spektakuläre Zusammenbrüche und Unternehmenskrisen der letzten Jahre (z.B. Metallgesellschaft, Bremer Vulkan, Balsam, Schneider, Barings, Philipp Holzmann, FlowTex u.a.) haben den Eindruck verfestigt, dass in vielen Unternehmen keine oder nur veraltete Kontrollsysteme vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund ist in den letzten Jahren wiederholt Kritik am deutschen System der Unternehmensüberwachung (Corporate Governance) geübt worden. Der Gesetzgeber hat auf die Schwächen im System der Unternehmenskontrolle reagiert und sah sich gezwungen, die vorhandenen Überwachungs- und Kontrollstrukturen per Gesetz einer Neuordnung zu unterziehen. Daher wurde das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) formuliert, das am 01. Mai 1998 in Deutschland in Kraft getreten ist. Jede unternehmerische Entscheidung ist mit Risiken verbunden, da die Auswirkungen dieser Entscheidungen i.d.R. nicht vorhergesagt werden können. Risiken werden jedoch in Kauf genommen, um Chancen wahrzunehmen und Erfolge zu erzielen; es gilt der Grundsatz: keine Chance ohne Risiko. Für eine erfolgs- und wertorientierte Unternehmensführung ist somit eine zielorientierte, bewusste und systematische Auseinandersetzung mit Risiken und Chancen erforderlich. Daher ist es notwendig, dass in jedem Unternehmen organisatorische Regelungen zur Erkennung wesentlicher Risiken existieren, um Unsicherheiten der künftigen Entwicklung rechtzeitig wahrzunehmen. Das KonTraG bildet die ...
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