Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 58 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird das Problem des Rechtschutzes von Anlegern gegen Entscheidungen der BaFin im Übernahmerecht dargestellt. Die Arbeit orientiert sich an den Entscheidungen des OLG Frankfurt a. M. in Sachen „ProSieben" und „Wella" . Vor dem Hintergrund der enormen Risiken, die Unternehmensübernahmen bergen, ist eine funktionierende Aufsicht unbedingt erforderlich; allerdings stellt sich für die jeweils betroffene Zielgesellschaft und ihre Aktionäre die Frage nach einem ausreichenden Rechtsschutz. Brisant wird die Frage des Rechtsschutzes insbesondere dann, wenn ein Bieter kein Pflichtangebot abgibt, da er die erforderlichen Voraussetzungen des § 35 WpÜG für nicht gegeben hält oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 37 WpÜG eine Ausnahmegenehmigung erteilt . Fraglich ist in diesem Falle, ob die außen stehenden Aktionäre einen Anspruch auf Rechtsschutz haben.Die im Zentrum stehenden Beschlüsse des OLG Frankfurt a. M. stellen die erste Rechtsprechung zu diesem Problemfeld nach dem in Kraft treten des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes am 01.01.2002 dar.
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