Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Fachhochschule Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: „In varietate concordia" ist der Wahlspruch der Europäischen Union (EU). Ein Staatenverbund von 25 Staaten mit ca. 450 Millionen Einwohnern. Trotz dieser Vielfalt sind alle Mitgliedstaaten der EU denselben Grundwerten verpflichtet. Ziel dieser Gemeinschaft ist es unter anderem, durch ein gemeinsames Auftreten ihren Einfluss in der Welt zu stärken und geltend zu machen. Ein Großteil der Grundsätze des primären Gemeinschaftsrechts ist im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (nachfolgend: EG-Vertrag) vereinbart. Grundlegendes Ziel ist dabei, gemäß Art. 2 EG durch „die Errichtung eines gemeinsamen Marktes [...] in der ganzen Gemeinschaft eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens" zu fördern. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sieht Art. 3 Abs. 1 lit. c EG die Errichtung eines Binnenmarktes vor, „der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist". Daraus folgen die vier Grundfreiheiten des EG-Vertrags: Warenverkehrsfreiheit, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit sowie Kapitalverkehrsfreiheit. Die Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes setzt nicht nur die Umsetzung der Grundfreiheiten voraus. Es bedarf darüber hinaus auch einer Harmonisierung der nationalen Regelungen in vielen ...
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