Mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde für die handelsrechtliche Rechnungslegung das Ziel formuliert, eine Abkopplung von der steuerlichen Bilanzierung zu erreichen und die Informationslage der Jahresabschlussadressaten zu verbessern. Trotz dieser Zielsetzung kommen weiterhin die steuerlichen Leasingerlasse zur Anwendung, die jedoch zu einer 'Alles-oder-Nichts'-Entscheidung bei der Leasingobjektzurechnung führen und deshalb den wirtschaftlichen Gehalt eines Leasingvertrages nicht korrekt erfassen können. Somit ist die Zielsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verfehlt, die Informationsfunktion des Jahresabschlusses zu stärken. Deshalb sucht diese Studie alternative Zurechnungs- bzw. Bilanzierungsvorschriften für Leasingverträge, die der Zielsetzung der handelsrechtlichen Rechnungslegung gerecht werden, also ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage zu vermitteln. Dazu werden insbesondere die Vorschriften zur internationalen Leasingbilanzierung herangezogen, also der Standard zur Leasingbilanzierung nach IFRS, IAS 17 und der kürzlich veröffentlichte Exposure Draft 'Leases' mit seinem Right-of-Use-Ansatz. Als Nebenziel wurde trotz der veränderten Zurechnungs- bzw. Bilanzierungsvorschriften eine weitestgehend unveränderte Steuerbelastung gesetzt. Um die vorgenannten Untersuchungsziele zu erreichen, wird in einem ersten Schritt die aktuelle steuer- und handelsrechtliche Lea...
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