Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Für Informations- und Kommunikationsdienste gelten sowohl das Teledienstegesetz (TDG) als auch der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV). Die Aufspaltung der Mediendienste in Tele- und Mediendienste hat seinen Ursprung in den unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern, weil die Teledienste bundesrechtlich und die Mediendienste in den sechzehn Landesausführungsgesetzen geregelt sind. Nach bisheriger Rechtslage sind sowohl Tele- als auch Mediendienste gegenüber den Telekommunikationsdiensten sowie gegenüber dem Rundfunk abzugrenzen, da beide Gesetze für diese Bereiche keine Geltung beanspruchen. Dem Begriff des Teledienstes unterfallen nach der Regelung des § 2 Abs.1 TDG alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder und Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt. Unter den Begriff des Teledienstes werden folglich alle Inhaltsangebote subsumiert, bei denen die wirtschaftliche Betätigung im Vordergrund steht, so beispielsweise bei Webseiten eines Unternehmens oder auch E-Commerce-Plattformen.Zu den Telediensten zählen folglich Internetportale mit Informations-, Kommunikations- und Transaktionsmöglichkeiten. Glei...
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