Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Psychologie - Arbeit, Betrieb, Organisation und Wirtschaft, Note: 1,3, Universität Passau, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1949 ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der Anspruch auf Gleichheit und die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Artikel 3 verankert. In § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes wurde 1972 die Gleichbehandlung festgehalten und ebenfalls 1980 im arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz. Knapp die Hälfte aller Erwerbstätigen sind Frauen. 70% der Führungspositionen in der ersten Führungsebene sind jedoch von Männern besetzt. Die aktuellen Zahlen zum Anteil von Frauen in Führungspositionen variieren und sind nur schwer vergleichbar, da oft unterschiedliche Definitionen des Begriffs Führungsposition zugrunde liegen. Fest steht aber, dass „Frauen in keinem Wirtschaftszweig einen Anteil an höheren Positionen erreichen, der ihrem Anteil an den Beschäftigten entspricht".Laut Mirkozensus (2004) liegt der Frauenanteil im Topmanagement bei 12%, während der Männeranteil 22 % beträgt. Rund ein Drittel aller erwerbstätigen Frauen ist in einer Führungsposition tätig. Dabei gilt: je größer das Unternehmen, desto geringer der Frauenanteil in oberster Führungsebene. So sind in den 100 größten Unternehmen Deutschlands insgesamt 685 Männer im Vorstand tätig und nur vier Frauen. Angesichts dieser Lage stellt sich die Frage nach Ursachen für den geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen. Stehen sich Frauen s...
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