Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln (Fakultät (04) für Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die grenzüberschreitende wirtschaftliche Betätigung eines inländischen Unternehmens werden mit dem nationalen Ansässigkeitsstaat und dem ausländischen Aktivitätsstaat zwei souveräne Steuerhoheiten berührt. Probleme ergeben sich insbesondere dann, wenn durch diese sog. Outboundbeziehungen Einkünfte im Inland zu berücksichtigen sind, die ausschließlich im Ausland verwirklicht werden .Besonders deutlich ist dies in jüngster Vergangenheit im Falle negativer ausländischer Betriebsstätteneinkünfte und deren Berücksichtigung im Welt- bzw. Steuersatzeinkommen des inländischen Stammhauses geworden . Als bedeutende Rechtsquelle des internationalen Steuerrechts hat sich erneut das Europarecht erwiesen. Die Grundfreiheiten des EGV, die seit dem ersten Urteil in der Rs. „Avoir fiscal" im Jahr 1986 die EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern geprägt haben, sollten auch für den Bereich der staatenübergreifenden Verlustberücksichtigung ausländischer Betriebsstätten entscheidende Bedeutung entfalten.Durch die ergangene Rechtsprechung und das Bestreben des Gesetzgebers bzw. der Finanzverwaltung, die Verlagerung von Verlusten ins Inland zu verhindern, hat die zukünftige Berücksichtigung negativer ausländischer Betriebsstätteneinkünfte an Komplexit...
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