Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Konzernbilanzen, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1. Januar 2005 werden nach dem neuen § 315a HGB alle in der EU ansässigen Mutterunternehmen, für die bis zum Bilanzstichtag die Zulassung eines Wertpapiers (§ 2 Absatz 1 Satz 1 WpHG) zum Handel an einem organisierten Markt (Kapitalmarkt) beantragt worden ist, dazu verpflichtet, die internationale Rechnungslegung anzuwenden. Andere Konzernunternehmen sind dazu berechtigt.1 Der Hintergrund ist zunächst relativ einfach: "In einer globalisierten Welt sind globalisierte Standards erforderlich. Wenn Güter, Kapital und Menschen grenzüberschreitend beweglich sein sollen, dann ist es ein großes Hindernis, wenn jedes Land noch seinen eigenen Rechnungslegungsvorschriften folgt."2 Immer mehr deutsche Unternehmen agieren auf diesen internationalen Märkten, um dort ihre Güter und Dienstleistungen anbieten zu können. Die Expansion dieser Unternehmen auf internationalen Märkten führt zu wachsendem Kapitalbedarf, welcher sowohl durch den nationalen als auch durch internationale Kapitalmärkte gedeckt werden kann. Potentielle internationale Kapitalgeber fundieren ihre Anlageentscheidungen auf Grundlage der Jahresabschlüsse der einzelnen Unternehmen. Internationale Investoren haben wenig Vertrauen zum deutschen Handelsrecht und zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen ...
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