Magisterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: sehr gut (1,0), Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV) sahen es die Mitgliedstaaten als ihre Pflicht, den Wohlstand jedes einzelnen Wirtschaftsteilnehmers bestmöglich zu fördern und aufrechtzuerhalten. Wohlstand, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, kann nur durch den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines gemeinsamen Marktes erreicht werden. Nicht zuletzt deshalb sieht es die Europäische Union als ihre Aufgabe, durch zahlreiche Harmonisierungsmaßnahmen den innergemeinschaftlichen Handel und Wettbewerb anzuregen, um so neueEntwicklungsmöglichkeiten für Unternehmungen zu schaffen bzw. bestehendeMöglichkeiten zu erweitern.Die Exportquoten zahlreicher Mitgliedstaaten beweisen, dass grenzüberschreitender Handel mit Waren und Dienstleistungen ein wesentlicher Erfolgsfaktor einerVolkswirtschaft ist. Das Funktionieren dieses grenzüberschreitenden Handels ist von harmonisierten Rechtsvorschriften abhängig. Deshalb sah es der Gemeinschaftsgesetzgeber nunmehr als seine Aufgabe, die bestehenden nationalen Regelungen im Wettbewerbsrecht - einem zentralen Rechtsbereich für innergemeinschaftlichen Handel - anzugleichen.Die Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken durch die UWG-Novelle BGBl Nr. 79/2007 hat nicht nur in...
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