Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH, Veranstaltung: Rechtskunde, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit im Rahmen der Ausbildung zur Pflegedienstleitung an der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) in Hannover soll erstens einen Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung geben. Zweitens soll das darin enthaltene Haftungsprivileg des Arbeitgebers der Delikthaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegenübergestellt werden. Die Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von der zivilrechtlichen Delikthaftung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Verpflichtung zum Schadensersatz nach dem § 249 Abs. 1 BGB besagt, dass der Schädiger unabhängig vom Grad des Verschuldens auf Ersatz des gesamten Sach- und Personenschadens haftet, die so genannte Totalreparation. Der Schädiger ist grundsätzlich verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Vom Grundsatz her soll der Geschädigte durch den Schadensersatz nicht schlechter, aber auch nicht besser stehen, als er ohne das schädigende Ereignis stünde. Der Schädiger muss vorrangig Ausgleich in Natur leisten. Dies gilt grundsätzlich für die Behebung aller materiellen und immateriellen Schäden. Einen Geldbetrag als Entschädigung kann der Geschädigte nur unter den Voraussetzungen der §§ 249 Abs. 2, 250, 251 Abs. 1 BGB verlang...
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