Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Erwirbt ein Käufer bei einem Unternehmenskauf, bei einem Unternehmensübergang im Wege einer Unternehmensumstrukturierung oder einer vorweggenommenen Erbfolge Anteile einer Körperschaft, die steuerliche Verlustvorträge hat, kann dies zu ungerechtfertigter Nutzung von Verlustvorträgen führen. Transaktionen solcher Art, wobei der neue Anteilseigner einen Steuervorteil für sich erwirbt, sind als „ Handel mit Verlustvorträgen" oder als „Mantelkauf" bekannt. In den letzten Jahren wurde die Steuerpolitik durch mehrere Änderungen der Steuergesetze geprägt. Die durch das Unternehmensteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008 und das Jahressteuergesetz (JStG) 2009 vereinfachte Mantelkaufregelung nach 8c KStG wirkte krisen-verschärfend.Zur Bewältigung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Gesetzgeber durch das Bürgerentlastungsgesetz v. 16.07.2009 (BürgEntlG-KV) bei § 8c KStG eine Sanierungsklausel iSd Abs. 1a eingefügt. Mit einem weiteren Schritt werden im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (WaBeG) v. 22.12.2009 Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen wieder erheblich entschärft.Im Hinblick auf der großen Bedeutung der Mantelkaufregelung für die Deutsche Wirtschaft besteht das Ziel der vorliegenden Arbeit in der umfassenden Darstellung der Verlustabzugsbeschränkungsregelung im Ertragssteuerre...
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