Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Jahr 2014 stand ganz im Zeichen der Bankenaufsicht. So war es bereits zu Beginn des Jahres das CRD IV-Paket, dessen Inkrafttreten mit neuen Richtlinien für die regulatorischen Eigenmittelanforderungen (Eigenkapitalanforderungen) bei Banken für Aufsehen sorgte. Gegen Ende des Jahres, publizierte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit dem Konsultationspapier "Revisions to the Standardised Approach for credit risk" einen Vorschlag zur Überarbeitung des Standardverfahrens zur Kreditrisikobemessung.Das Kreditrisiko bzw. Adressenausfallrisiko beschreibt das Risiko, dass ein Schuldner bzw. Geschäftspartner einer Bank die im Kreditvertrag geregelten Verpflichtungen, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen, nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. Um dieses Risiko für Banken tragfähig zu machen, sieht die Bankenaufsicht eine Unterlegung dieser Risikopositionen mit Eigenmitteln vor, um im Ernstfall, das heißt wenn Zahlungen des Schuldners tatsächlich ausfallen, nicht selber in Schwierigkeiten zu geraten.Da das Vorhalten von Eigenmitteln für Banken mit enorm hohen Kosten verbunden ist, ist es für diese von großem Interesse, die geforderten regulatorischen Mindesteigenmittelanforderungen exakt bestimmen zu können. Dies können Banken unter anderem mit Hilfe des Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA; Standardansatz) machen, den die...
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