Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 15 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Studienarbeitsseminar zur Zinsschranke (Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit dem steuerrechtlichen Begriff des Konzerns im Hinblick auf die Zinsschrankenregelung und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008/2009. Die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) normiert die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen bei gewerblichen Unternehmen und ersetzt damit die bisherigen Vorschriften zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG a.F.). Als Ausnahmetatbestand („Konzernklausel" in § 4h Abs.2 S.1 b) EStG) soll der unbeschränkte steuerliche Abzug der Zinsaufwendung gelten, wenn der Betrieb nicht zu einem Konzern i.S.d. Zinsschranke gehört. Die Konzernzugehörigkeit wird damit erstmals durch diese Vorschrift zum Tatbestandsmerkmal der steuerlichen Gewinnermittlung erhoben. Die Regelung des § 4h EStG ist seit ihrer Einführung umstritten - insbesondere, da die Norm eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten verwendet, die zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen offen lässt. Dies gilt auch für den mit der Neuregelung eingeführten Begriff des „Gleichordnungskonzerns", der versucht, für Zwecke der Zinsschranke einen eigenen, weiten Konzernbegriff zu definieren. Nach dem Willen des Gesetzgeber...
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