Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre), 115 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die in § 8a KStG a.F. vorhandene Anwendungseinschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf Anteilseigner, die nicht im Inland der Besteuerung unterliegen, war nach dem EuGH-Urt. vom 12.12.2002 europarechtswidrig. Als Folge der Nichtanwendbarkeit des § 8a KStG a.F. hat der Gesetzgeber die Gesellschafter-Fremdfinanzierung mit Beschluss des „Korb II-Gesetzes" vom 22.12.2003 neu verfasst. Mit der Neufassung verfolgte er vornehmlich das Ziel, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung europarechtskonform auszugestalten, indem Inländer und Ausländer bei der Fremdfinanzierung von KapGes gleich behandelt werden. Die Anwendung des § 8a KStG n.F. wurde infolgedessen auch auf reine Inlandssachverhalte ausgedehnt. Darüber hinaus sollte diese Vorschrift weniger gestaltungs- und missbrauchsanfällig werden. Unter diesem Gesichtspunkt wurde vom Gesetzgeber, neben Einbeziehung der FK-Vergabe an KapGes nachgeschaltete PersGes gem. § 8a Abs. 5 KStG, das Finanzierungs-kostenabzugsverbot gem. Abs. 6 eingeführt.Das neue Finanzierungskostenabzugsverbot stellt einen erheblichen Eingriff in die Finanzierungsfreiheit des Gesellschafters dar und beschränkt betriebswirtschaftlich sinnvolle und notwendige Konzernumstrukturierungen. Aufgrund des sehr ...
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