Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: „Totes Kapital schien mit einem Male lebendig zu werden." Seit Mitte der 1990er Jahre haben deutsche Kommunen2 langfristig Wirtschaftsgüter von hohem Wert an einen in den USA ansässigen Investor3 vermietet, um sie anschließend wieder mit einer kürzeren Mietzeit zurück zu mieten. Der US-Investor konnte so steuerliche Vorteile generieren, die er zum Teil der deutschen Kommune zukommenließ, den sogenannten Barwertvorteil. Die steuerlichen Vorteile resultierten aus Abschreibungen und Steuerstundungseffekten, da der US-Investor nach USamerikanischem Recht aufgrund des langfristigen Mietzeitraums (bis zu 99 Jahre) als wirtschaftlicher Eigentümer galt. Nach deutschem Recht verblieb das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum bei der deutschen Kommune. Die Chancenund Risiken, die mit dem Betrieb des Wirtschaftsgutes, z.B. Straßenbahnen, Wasserwerken, Kanalnetzen und Müllverbrennungsanlagen, einhergingen, blieben jedoch fast vollständig bei den Kommunen, was dazu führte, dass Cross BorderLeasing-Verträge im Jahr 2004 durch die US-amerikanische Steuerbehörde zu rechtswidrigen Scheingeschäften erklärt wurden, die steuerrechtlich keine Anerkennung mehr fanden. Zur Nichtanerkennung beigetragen hat außerdem, dass die deutsche Kommune nur zu Vertragsschluss in Zahlungsströme involviert war. Bei Vertragsschluss wurde die vom US-Inv...
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