Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Heilbronn; Künzelsau, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Unternehmen am Kapitalmarkt unterliegt nach dem deutschen Recht mehreren Publizitätsformen, so auch der Ad-hoc-Publizität. Vorschriften dazu finden sich in dem Wertpapierhandelsgesetz und auch in dem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen vierten Finanzmarktförderungsgesetz. Danach sind Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel am Amtlichen oder Geregelten Markt einer inländischen Börse zugelassen sind, verpflichtet, unverzüglich alle neuen Tatsachen zu veröffentlichen, die in ihren Tätigkeitsbereichen eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen können (kursbeeinflussende Tatsachen).1 Die Ad-hoc-Publizität wurde in Ergänzung zur laufenden Publizität in Form der jährlichen aktienrechtlichen Rechnungslegung und der Zwischenberichterstattung (sog. Regelpublizität) konzipiert. Im Gegensatz zur Regelpublizität jedoch, die den Kapitalanleger überwiegend über vergangene Ereignisse informiert, soll die Ad-hoc-Publizität dem Bedarf des Kapitalmarktes nach größtmöglicher Aktualität entsprechen. In dieser Seminararbeit sollen die Begrifflichkeiten der Ad-hoc-Publizität näher betrachtet werden, sowie die damit einhergehenden...
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