Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: „‚Auf der Suche nach dem richtigen Gewinn' ist festzustellen, dass es den Gewinn nicht gibt." Die Erfolgsgröße hängt stets vom betrachteten Bilanzzweck ab und unterscheidet sichin den Rechnungslegungsnormen, beispielsweise zwischen Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS). Laut § 275 HGB wird das Ergebnis der GuV als Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bezeichnet und stellt den Gewinn im Handelsrecht dar, der aus der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode resultiert. Nimmt dieser positive Werte an, so führt er zur Erhöhung des Eigenkapitals, im Fall von Verlusten wird das Eigenkapital aufgezerrt. Aufgrund der Buchungssystematik stimmt das GuV-Ergebnis, der sog. Periodengewinn, mit der Eigenkapitaländerung laut Bilanz am Ende einer Periode überein. Trifft dieser Zusammenhang zu, so ist das Kongruenzprinzip, im Englischen clean surplus condition, erfüllt. Dieses Prinzip besagt, dass die Summe der Periodengewinne dem Totalgewinn eines Unternehmens entspricht. Im Handelsrecht das Kongruenzprinzip bis auf eine Ausnahme nahezu beachtet.In der internationalen Rechnungslegung resultiert die Eigenkapitaländerung einer Periode nicht allein aus dem Ergebnis der GuV, da nicht alle Aufwendungen und Erträge direkt in derGuV Berücksichtigung finden. Daher ist der Zu...
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